Begleithunde


Im Begleithunde-Training werden die Trainingseinheiten genutzt, um mit Mensch und Hund die einzelnen Komponenten der Prüfungsordnung in Theorie und Praxis zu erlernen.

 

Ziel ist die erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung.

 

Die Begleithundeprüfung nach der Prüfungsordnung des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen

 

Um die Begleithundeprüfung ablegen zu dürfen, muss der Hund ein Mindestalter von 15 Monaten erreicht haben. 

 

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter in einer Sachkundeprüfung nachweisen, dass er über das erforderliche Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Eine einmal vom Hundeführer abgelegte Sachkundeprüfung in Verbindung mit der BH/VT muss nicht erneuert werden. 

 

Die Begleithundeprüfung setzt sich aus 3 Teilen zusammen:


* Sachkundenachweis durch den Hundeführer
* Unterordnung auf dem Hundeplatz
* Verkehrstauglichkeitsprüfung im Straßenverkehr/öffentlichen Raum

 

Zur Feststellung der Identität des Hundes muss ein Chip oder eine Tätowierung vorhanden sein. Der Hundebesitzer muss Mitglied in einem dem VDH angeschlossenen Hundeverein sein. 


Link zur >> Prüfungsordnung BH/VT <<
Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung

Stand 01.01.2012